Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44876
BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18 (https://dejure.org/2018,44876)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2018 - V ZB 54/18 (https://dejure.org/2018,44876)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2018 - V ZB 54/18 (https://dejure.org/2018,44876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 417 Abs. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; Möglichkeit der nachträglichen Heilung eines Mangels des Haftantrages; Anforderungen an die Ausführungen zu der Dauer der beantragten Haft

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Erforderliche Haftdauer bei Angabe der Höchstdauer im Haftantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; Möglichkeit der nachträglichen Heilung eines Mangels des Haftantrages; Anforderungen an die Ausführungen zu der Dauer der beantragten Haft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die Anforderungen an den Haftantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).

    Im Übrigen können Mängel eines Haftantrags nur mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 8/17

    Unzulässigkeit eines Haftantrags der Ausländerbehörde mangels hinreichender

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
    Die Angabe einer Höchstdauer kann die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 8/17, Asylmagazin 2018, 58 Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e.

    Auszug aus BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18
    Die Angabe einer Höchstdauer kann die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 57/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 8/17, Asylmagazin 2018, 58 Rn. 8).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Die beantragte Haftdauer ist mit mehr als drei Wochen auch nicht so kurz, als dass sich ihre Notwendigkeit von selbst verstünde, zumal die Flugabschiebung in ein europäisches Land erfolgen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8).

    Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder der Haftrichter selbst die Durchführbarkeit der Abschiebung und die dafür erforderliche Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt, sofern der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 10).

  • LG Detmold, 09.07.2021 - 3 T 255/19

    Anforderung an einen Haftantrag bezüglich der erforderlichen Dauer der

    Die Behörde hätte darlegen müssen, welchen zeitlichen Rahmen die erforderlichen Verfahrensschritte (Abschiebungsersuchen an das zuständige Landeskriminalamt, Flugbuchung, Organisation der Zuführung der Betroffenen zum Flughafen) für die Vorbereitung einer Zurückschiebung erfahrungsgemäß beanspruchen, um plausibel zu begründen, warum der beantragte Zeitraum im konkreten Fall der kürzest möglichen Haftdauer entspricht (BGH Beschl. v. 22.11.2018 - V ZB 54/18, BeckRS 2018, 34134 Rn. 8, beck-online).

    Die Angabe einer Höchstdauer kann aber die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (BGH Beschl. v. 22.11.2018 - V ZB 54/18).

    Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (BGH Beschl. v. 22.11.2018 - V ZB 54/18).

    Denn Mängel eines Haftantrags können nur mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden und setzen zwingend voraus, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH Beschl. v. 22.11.2018 - V ZB 54/18).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Mängel des Haftantrages können mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 11 mwN) behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt.
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 82/20

    Anordnung der Haft gegen einen russischen Staatsangehörigen wegen illegaler

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 69/20, juris Rn. 9, jeweils mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 81/20

    Verfahren der Anordnung von Abschiebungshaft: Prüfung der Rechtmäßigkeit der

    Die beteiligte Behörde hätte daher vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, vom 25. August 2020 - XIII ZB 112/19, juris Rn. 8, und vom 23. März 2021 - XIII ZB 69/20, juris Rn. 9, jeweils mwN) oder auf sonstige Weise erläutern müssen, dass und warum ein früherer Transfer nicht möglich war.
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

    Die hier beantragte Haftdauer von knapp sechs Wochen für die - unbegleitete - Rückführung eines Betroffenen in ein europäisches Land (Italien) ist auch nicht so kurz, dass sich deren Notwendigkeit von selbst verstünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 125/19, juris Rn. 9: nähere Darlegung in solchen Fällen schon erforderlich bei Haftzeiten zwischen 3 und 3, 5 Wochen).
  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

    Eine solche Begründung ist vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), im Grundsatz unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZB 171/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.12.2022 - XIII ZB 40/20

    Anordnung von Rücküberstellungshaft; Erforderliche Darlegungen zur notwendigen

    Es bedurfte vielmehr einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die den für die Flugbuchung benötigten Zeitraum und die daraus notwendige Haftdauer erklärte, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, Asylmagazin 2019, 79 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 10; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 55/19 Rn. 12; vom 31. August 2021 - XIII ZB 56/19 juris Rn. 7; vom 25. Januar 2022 - XIII ZB 108/19 Rn. 7; vom 25. April 2022 - XIII ZB 55/20, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines

    Die Begründung stellt vielmehr eine in einer Vielzahl von Verfahren einsetzbare Leerformel dar, die vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), unzureichend ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 190/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Sicherungshaft nach Ablauf des

    Die Angabe einer Höchstdauer kann aber die Erforderlichkeit der Haftdauer für den konkreten Antrag nicht begründen und rechtfertigt nicht die - vorsorgliche - Haftanordnung bis zu diesem Zeitpunkt (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2018 - V ZB 54/18, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18

    Vorliegen der materiellen Haftvoraussetzungen zur Sicherung einer Abschiebung;

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Asylbewerbers;

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 55/20

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags i.R.d. Anordnung

  • BGH, 31.01.2023 - XIII ZB 40/20

    Anordnung von Rücküberstellungshaft; Erforderliche Darlegungen zur notwendigen

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 12/19

    Rechtmäßige Anordnung der Sicherungshaft bis zur Rückführung eines abgelehnten

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 118/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien;

  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 78/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlender zulässiger Haftantrag

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 10/20

    Verletzung der Rechte eines afghanischen Staatsangehörigen durch die

  • LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17

    Asylantrag, Ausreise, Beschwerde, Bewilligung, Herkunftsland, Bescheid,

  • AG Kleve, 11.04.2019 - 22 XIV (B) 19/19
  • AG Kleve, 15.11.2019 - 22 XIV (B) 49/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht